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Betriebsmedizin

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung gemäß Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen und Verordnungen 

Praxis für Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin Bad Kreuznach, Rheinland Pfalz

Vorsorge & Beratung nach rechtl. Vorgaben

G35 Arbeiten im Ausland

auch nach G26 und G31

 
Wir untersuchen

.. die Arbeitnehmer mit modernen Untersuchungsgeräten (Hörtest, Sehtest, Belastungs-EKG, Lungenfunktion, etc.) und beurteilen deren gesundheitliche Eignung im Hinblick auf die Anforderungen am Arbeitsplatz.

Für Großkunden sind wir nach Vereinbarung auch mobil vor Ort tätig (hier fallen Zusatzkosten an).

Wir prüfen

  • ob und welche Ursachen für arbeitsbedingte Erkrankungen oder Unfälle bestehen,
  • ob an Arbeitsplätzen gesundheitsgefährdende Arbeitsumwelteinflüsse vorliegen und
  • ob Arbeitsplätze ergonomisch angepasst sind.

Wir helfen

  • bei der Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz
  • bei der Beseitigung von gesundheitsgefährdenden Mängeln am Arbeitsplatz
  • bei der Durchführung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen.

Wir beraten

  • bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung neuer Verfahren und Arbeitsstoffe
  • über notwendige Impfungen
  • bei anstehenden beruflichen Auslandsaufenthalten.

Wir leisten alle Untersuchungen und Beratungen gemäß

  • Gefahrstoffverordnung
  • Biostoffverordnung
  • Bildschirmarbeitsplatzverordnung
  • dem Bundesseuchengesetz Paragraph 17,18
  • dem Arbeitsschutzgesetz
  • dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • der Fahrerlaubnisverordnung (Taxi, Berufskraftfahrer)
  • sowie der jeweils gültigen Verordnungen und Rechtsvorschriften.

Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.

Arbeiten im Ausland

  • G35 Pflicht

    Arbeit im Ausland - Gesundheitliche Pflicht-Vorsorge für Arbeitnehmer

    Gesundheitliche Vorsorge für Arbeitnehmer gemäß Grundsatz 35 „Untersuchungen vor, während und nach Arbeitsaufenthalten unter besonders erschwerten klimatischen Bedingungen (Hitze, Kälte, Höhe, etc.)".

    Diese (alte Nomenklatur) G35-Untersuchung ist auch unter der Bezeichnung "Tropentauglichkeitsuntersuchung" bekannt, wobei diese Bezeichnung etwas irreführend ist, wenn man an Aufenthalte in kalten oder hochgelegenen Ländern denkt.

    Die Unternehmen sind zur Durchführung dieser Untersuchungen gesetzlich verpflichtet.

    Das Unterlassen der Untersuchung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Im Schadensfall kann es für den Unternehmer zu Haftungsproblemen kommen!

    Zur Durchführung der “G35 - Untersuchung” sind nur von der Berufsgenossenschaft ermächtigte Tropen-Betriebs- und Arbeitsmediziner berechtigt. 


    In unserer Praxis werden diese Untersuchungen durchgeführt.
    Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter

    »  kontakt[@]arzt-bad-kreuznach.de.

    oder Tel. 0671 - 482 16 07 und bringen Sie Ihren Impfausweis (auch den ganz Alten!), sowie den ausgefüllten Fragebogen mit.

    [ .. Fragebogen PDF Download ]

  • < 3 Monate

    Kurzzeitige Geschäftsreisen

    Für alle kurzzeitigen Geschäftsreisen, Service- und Montagearbeiten im Ausland wird prinzipiell eine reisemedizinische Beratung mit Impf- und Prophylaxe durch einen ermächtigen und arbeits- und tropenmedizinisch versierten Arzt vor Ausreise empfohlen.

    Bei besonderen Bedingungen, je nach Einsatzort und Einsatzart (z.B. bei hoher Infektionsgefahr, besonderer beruflicher Belastung) ist ungeachtet der Dauer des Auslandsaufenthaltes auch eine ärztliche Untersuchung vor und vor allem nach dem Einsatz erforderlich.

     


    In unserer Praxis werden diese Untersuchungen durchgeführt.
    Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter

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    oder Tel. 0671 - 482 16 07 und bringen Sie Ihren Impfausweis (auch den ganz Alten!), sowie den ausgefüllten Fragebogen mit.

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  • > 3 Monate

    Auslandsaufenthalte länger als 3 Monate

    Alle einschlägigen Arbeitsaufenthalte im Ausland von insgesamt mehr als 3 Monaten erfordern die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 35 (Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen) durch einen von den Berufsgenossenschaften ermächtigten Arzt.

    Bei fortlaufenden oder fortgesetzt wiederholten, kurzfristigen Arbeitsaufenthalten ist eine Nachuntersuchung in 2 bis 3-jährigem Abstand erforderlich. Dieser Abstand kann verkürzt werden auf Wunsch des Versicherten oder nach zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankungen.

     


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  • Rückkehrer

    Nach einem Auslandsaufenthalt länger als 1 Jahr

    Nach Beendigung eines Arbeitsaufenthalts von mehr als einem Jahr ist eine Rückkehreruntersuchung bis spätestens 8 Wochen nach Rückkehr vorzunehmen.

    Die G35-Untersuchung umfasst

    • eine ärztliche Untersuchung,
    • Laboruntersuchungen,
    • EKG,
    • ggfls. eine Röntgenuntersuchung der Lunge und
    • eine ausführliche reisemedizinische Beratung
    • einschließlich Impf- und Malariaberatung.

    Notwendige Impfungen können sofort verabreicht werden, inklusive der Gelbfieberimpfung.

     


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    oder Tel. 0671 - 482 16 07 und bringen Sie Ihren Impfausweis (auch den ganz Alten!), sowie den ausgefüllten Fragebogen mit.

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Kostenübernahme

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne Beauftragung und Erklärung der Kostenübernahme nicht tätig werden dürfen. Ohne Vorlage einer gültigen Kostenübernahme durch Firmen, Behörden oder Arbeitgeber werden die Kosten für die Untersuchungen und sonstige Leistungen vorher von uns per Barzahlung, EC oder Kreditkarte berechnet.

Sie erhalten eine Rechnung, gegebenenfalls mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, die sie ihrem Auftraggeber oder ihre Kostenstelle zur Erstattung dann vorlegen können. Zu einer eventuellen Rückerstattung der Impf-Kosten durch ihre Krankenkasse können wir leider keine verbindlichen Aussagen treffen.


Hinweis zur Kostenübernahme

Reise- Tauch- und Verkehrsmedizinische Leistungen sind grundsätzlich medizinische Wunschleistungen und erfolgen auf eigene Rechnung.

Es erfolgt die Bezahlung direkt bei Erhalt der Leistung (Bar, EC- oder Kreditkarte). Sie erhalten eine Rechnung ggfls. mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

Die Krankenkassen können ggfs. im Rahmen der Kulanz ganz oder teilweise reisemedizinische Untersuchungen und Impfungen erstatten. Für die Kostenübernahme können wir weder eine Einschätzung noch eine Garantie abgeben und empfehlen deshalb dringend die Klärung mit Ihrer Krankenkasse vorab.

Bitte beachten Sie: Bestätigte Termine sind verbindlich.

Bei nicht erfolgter Absage bis 24 Stunden vor Termin wird eine Kompensationszahlung in Höhe der vereinbarten Leistung berechnet.